Die Kritik am Google Dienst “Street View” bekommt wieder neue Nahrung: der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat erfahren, dass Google auch die Position von privaten WLAN-Netzwerken kartographiert hat.
Es ist ein Dilemma mit langer Geschichte: im Jahr 2008 startet der Internetriese Google den Dienst “Street View” in den USA und sorgt damit auf der ganzen Welt für Diskussionen. Street View erweitert Google Maps um die Möglichkeit, die Straßen aus der Perspektive eines Fußgängers wahrzunehmen und fährt dafür mit speziell ausgerüsteten Autos und Fahrrädern quer durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Aufnahmen zeigen ungeschminkt die Realität: Personen, Fahrzeuge, peinliche Situationen. Zwar werden Kennzeichen und Gesichert so gut wie möglich unkenntlich gemacht – der Dienst ist und bleibt jedoch ein großer Dorn in den Augen der Datenschützer.
Im März 2009 folgen Aufnahmen aus Großbritannien, den Niederlanden und mehreren europäischen Metropolen – zu dieser Zeit waren die Street View Wagen bereits längst in Deutschland auf Bilderfang.
Veröffentlicht werden sollen diese Aufnahmen noch im Jahr 2010 – wenn der deutsche Staat dem Ganzen nicht noch einen Riegel vorschiebt. Mehrere Städte haben bereits rechtliche Schritte gegen Google eingeleitet, um zumindest die Aufnahmen von ihrem “Hoheitsgebiet” nicht im Internet zugänglich zu machen.
Google nimmt nach eigenen Angaben die Datenschutzbestimmungen in Deutschland sehr ernst und will die Aufnahmen wirklich erst dann ins Netz stellen, wenn alle rechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt sind.
Doch wenn es nach Herrn Schaar ginge, würden diese Bilder nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Die Tatsache, dass Google parallel zur Aufnahme der Bilder auch sämtliche Standorte von WLAN-Netzen aufgezeichnet hat, durch die das Street View Auto fuhr, bekräftigt ihn in diesem Bestreben.
WLAN-Kartographie durch Google schon seit 2008 bekannt – auch deutsche Unternehmen erfassen die Hotspots seit mehreren Jahren
Stutzig macht einen jedoch, dass Herr Schaar anscheinend erst jetzt von einer Tatsache erfahren haben will, die schon längst kalter Kaffee ist.
Einerseits leugnet Google überhaupt nicht, dass die Positionen der WLAN-Netze kartographiert werden und andererseits berichten Blogs bereits seit etwa zwei Jahren darüber.
Auch ist Google überhaupt kein Vorreiter auf diesem Gebiet. Verschiedene (deutsche) Unternehmen und Forschungseinrichtungen führen solche Messungen bereits seit einigen Jahren durch. Darunter auch ein Frauenhofer Institut.
Gebraucht werden diese für mobile Karten- bzw. Navigationsanwendungen, welche durch diese Daten die aktuelle Position des Nutzers feststellen können ohne auf ein GPS Signal zurück zu greifen.
Rechtlich bewegen sich diese Aufzeichnungen in einer sehr schwammig abgegrenzten Grauzone: Theoretisch sind die Daten für jeden frei zugänglich – man muss sich nur einmal in die Innenstadt von Paderborn stellen und seinen WLAN-Empfänger aktivieren.
Auslesen kann man dabei ohne technische Tricks z.B. die Stärke des Signals und der Name des Netzwerks – dafür muss man sich nicht einmal in das Netzwerk einloggen. Weiterhin ist es möglich, die MAC-Adresse des Senders auszumachen. Und genau hier haken die Datenschützer ein und werten die Information über die MAC-Adresse, welche weltweit jeweils nur ein einziges Mal vergeben werden kann, als personenbezogene Information. In sofern würde sie dann dem Datenschutzgesetz unterliegen und dürfte nicht ohne weiteres gespeichert und weitergegeben werden.
Jedoch wird bisher in keinem Gesetzestext die MAC-Adresse als personenbezogene Information deklariert, da sie ja einem Gerät und keinem Nutzer zugeordnet wird. Auch wurde bisher in keinem Gerichtsprozess darüber entschieden.
Träte dieser Fall in der nächsten Zeit ein, ständen viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem großen Problem. – Nicht zuletzt Google.
Was meint ihr dazu? Findet ihr es gut, dass Google durch die Straßen fährt, Bilder macht und dann auch noch WLAN-Netzwerke kartographiert?
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Gerade im Radio: Die Bundesländer versuchen nun, sich Einblick in die Technik der Street View Autos zu verschaffen – Google verwehrt diesen jedoch vehement.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW lässt sogar prüfen, ob man die Autos stoppen und somit eine Prüfung der Technik erzwingen kann.